Artikel im Bekanntmachungsblatt KW 10

Carolin Usner-Reinhard, Ortsvorsteherin Mittwoch, 9. März 2022 von Carolin Usner-Reinhard, Ortsvorsteherin

Artikel im Bekanntmachungsblatt KW 10

Die Ortsvorsteherin Ommersheim informiert

Vereinsraum bis auf Weiteres nicht nutzbar

Der Vereinsraum der Saarpfalzhalle steht bis auf weiteres für eine Nutzung wegen vermeintlicher Fluchtweg- und BrandschutztechnischerMängel nicht zur Verfügung. Wie die Bauverwaltung der Gemeinde mitteilt, führt durch diesen Raum der 2. Fluchtweg des Nebenraumes der Gastronomie, zum sei der Vereinsraum nicht als Versammlungsraum ausgewiesen, sondern als Ausstellungsraum. Dies führe dazu, dass auch für den Vereinsraum nicht genügend Fluchtwege zur Verfügung ständen.

Durch die Sperrung des Vereinsraum fehlt Ommersheim aber ab sofort auch eine Räumlichkeit für Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen.

Zwar kann dankenswerter Weise auch auf den Schulungsraum der Feuerwehr zurück gegriffen werden, allerdings ist auch dies kein Dauerzustand.

Zudem probt der Chor in dieser Räumlichkeit jeden Montag und Donnerstag. Dankenswerter Weise können die Proben bis auf weiteres im Nebenraum der Gastronomie stattfinden was ebenfalls nur eine kurzfristige Lösung sein kann.

Ich mache keinen Hehl daraus, dass es für mich unverständlich ist, warum diese Probleme erst mehr als 15 Jahre seit bestehen des Raumes auffallen. Ich habe die Verwaltung gebeten nun schnell die Fakten zu klären und nach Lösungen zu suchen.

Eine Begehung durch die untere Bauaufsicht der Kreisverwaltung soll Aufschluss geben. Ich poche hier als Ortsvorsteherin auf eine maximal schnelle Lösung. Wir haben eine gesunde und große Vereinslandschaft, die jetzt so langsam wieder aus ihrer pandemiebedingten Pause erwacht. Wir benötigen einfach ausnahmslos alle unsere Räumlichkeiten.

Brut- und Setzzeit bitte beachten

Die so genannte Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit beginnt am 1. März und hält bis Ende Juni an. In diesem Zeitraum brüten viele heimische Wildtiere und Vögel bzw. bringen ihre Jungen zur Welt. So kann es zum Beispiel vorkommen, dass Rehe ihre Kitze im Gras ablegen und nur zurückkehren, um sie zu säugen. Dabei handelt es sich um einen normalen Vorgang. Viele verleitet dies dazu, den scheinbar mutterlosen Jungtieren helfen zu wollen. In keinem Fall sollten Jungtiere aber angefasst oder mitgenommen werden.

Menschliches Eingreifen kann dazu führen, dass die Jungen von ihren Müttern verstoßen werden.

Für Hundebesitzer gilt während der dieser Zeit, dass sie ihre Tiere in der freien Natur nur dann unangeleint laufen lassen dürfen, wenn gewährleistet ist, dass der Bereich des Weges nicht verlassen wird (§ 33 II des Saarländischen Jagdgesetzes). Zudem gelten Fäll-und Schnittverbote bei der Baum- und Gehölzpflege.

Das Bundesnaturschutzgesetz regelt diese Verbote in § 39. Diese Regelungen betreffen Bäume, Hecken, lebende Zäune, Sträucher und weitere Gehölze in der Zeit vom 1.03.bis zum 30.09. Wer also in diesem Zeitraum seine Gehölze beschneiden, fällen o. roden möchte, muss sich mit den gesetzlichen Regelungen auseinander setzen. Erlaubt ist etwa ein Formschnitt.

Spendenaktion

In der vergangenen Woche hatte unser Karnevalsverein zu einer spontanen Spendenaktion für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine aufgerufen.

Die Spendenbereitschaft war riesengroß. Am Ende sprang auch unsere Freiwillige Feuerwehr mit ihrem Logistikfahrzeug ein, weil die bereitgestellten Transporter nicht ausreichten. Nachdem alles verpackt war, machten sich schließlich 6 Fahrzeuge auf Richtung Wadgassen zur Sammelstelle.

„Ein großes Dankeschön geht an den KVO, alle Helferinnen und Helfer, die Feuerwehr und natürlich an alle Spenderinnen und Spender.“

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