Artikel im Bekanntmachungsblatt KW 5
Artikel im Bekannmtachungsblatt KW 5
Die Ortsvorstehern informiert
50 Jahre Freundschaft mit Vichte
In diesem Jahr jährt sich die offizielle Partnerschaft mit Vichte im belgischen Flandern zum 50. Mal.
Nachdem in den Nachkriegsjahren zunächst die beiden Musikvereine erste Freundschaften schlossen, haben die damals noch selbstständige Gemeinde Ommersheim und Vichte im Jahr 1973 die offizielle Partnerschaft besiegelt.
Es folgten Freundschaften auch bei Fußballern und den Feuerwehren. So veranstalten z.B. bis heute, die Corona-Zeit mal ausgenommen, die beiden Jugendwehren abwechselnd in Vichte und Ommersheim gemeinsame Zeltlager.
Nachdem die Feierlichkeiten zum 45. Jubiläum dieser Freundschaft in Vichte stattgefunden hatten, wird der 50. Geburtstag dieser Freundschaft mit n diesem Jahr in Ommersheim gefeiert werden.
Angedacht ist das Wochenende vom 29.9. bis zum 1.10.2023. Dieser Termin wurde in einem ersten Treffen aller interessierten Akteure so festgelegt. Ich werde nun zunächst eine offizielle Einladung an die politische Gemeinde aussprechen, darf aber alle Vereine und Privatpersonen mit Kontakten nach Vichte, diesen Termin auch schon mit den Partnern abzustimmen.
Geplant ist u.a. ein Festakt mit einem gemeinsamen Abendessen am Samstagabend wie auch ein gemeinsamer Gottesdienst am Sonntagmorgen. Die Termine zu den nächsten Planungstreffen werde ich hier bekannt geben!
Sanierungsgebiet im Ortskern Ommersheim - Sanieren lohnt sich
Der Gemeinderat Mandelbachtal hat in allen 8 Ortskernen sog. einfache Sanierungsgebiete ausgewiesen. Gebäudeeigentümer haben dort die Möglichkeit, bei Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an ihren Gebäuden erhöhte steuerliche Abschreibung in Anspruch zu nehmen.
Nach § 7 h und §10f Einkommensteuergesetz (EStG) können Herstellungs-, und bestimmte Anschaffungskosten, bei Gebäuden in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten steuerlich erhöht abgesetzt werden (bei vermieteten Gebäuden im Jahr der Herstellungund in den folgenden sieben Jahren jeweils bisz u 9 % und in den folgenden vierJahren jeweils biszu 7 % der Herstellungskosten; bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden im Kalenderjahr des Abschlusses der Baumaßnahme und in den neun folgenden Kalenderjahren jeweils bis zu 9 %). Dabei muss es sich um durchgeführte Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen i S. d. § 177 BauGB handeln.
Das Gebäude muss in dem Sanierungsgebiet gelegen sein und im jeweiligen städtebaulichen Rahmenplan der Gemeinde als modernisierungs-und instandsetzungsbedürftiges Gebäude ausgewiesen sein. Die Sanierung muss zudem nach der Ausweisung der Gebiete begonnen werden. Nach § 2 Satz 2 der Satz der Satzung umfasst das Gebiet in Ommersheim im wesentlichen folgende Straßen:
Am Liedersberg, Ensheimer Straße (teilweise), Flurstraße (teilweise), Hemelstraße, Hochstraße (teilweise), Hofstraße, In der Lach, Jahnstraße, Kallenbachstraße, Neuwiesstraße, Oberwürzbacher Straße (teilweise), Osthofenstraße (teilweise), Pfarrer - Eberlein- Straße, Saarbrücker Straße, Saarpfalz-Straße, Talstraße, Vichter - Straße
Genaue Auskünfte, auch zur Vorgehensweise, erteilt die Bauverwaltung unter 06893/809361 (Frau Schößer-Werner). Zunächst sollen Beratungsgespräche an einem Tag gebündelt werden. Viele Sanierungsmaßnahmen fallen unter die Regelung, scheuen Sie sich nicht Ihre Sanierungsideen zu besprechen und dabei bares Geld zu sparen. Sanierte Ortskerne erhöhen zum einen die Attraktivität unserer Dorfmitte und führen insgesamt zu einer Wertsteigerung der Gebäude!