Bekanntmachungsblatt Nr. 21

Bekanntmachungsblatt Nr. 21
die Ortsvorsteherin informiert
Ehrentag der älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger
Ich darf mich ganz herzlich bei allen bedanken, die diese schöne Tradition wieder zum Gelingen brachten: vorneweg meinem Helferteam, das vor, während und auch danach kräftig mit angepackt hat, dem Roten Kreuz Ommersheim für die beste Erbsensuppe ever, dem Musikverein und seiner bayerischen Blaskapelle, dem Kirchenchor Ommersheim und den Vertretern der Kirchen sowie der Bürgermeisterin für ihre guten Worte. Vor allem habe ich mich aber über die nahezu 140 Besucherinnen und Besucher gefreut gefreut, die der Einladung gefolgt sind und ich hoffe, dass Sie alle einen schönen Tag in unserer Saarpfalz-Halle verbringen konnten!
Abschluss der Maßnahme am Hüttenweg - Vollsperrung während Asphaltarbeiten
Ein in der vergangenen Woche kurzfristig seitens der ausführenden Baufirma verteiltes Anliegerschreiben hatte zu Irritationen geführt. Dort wurde beschrieben, dass ab dem 15.05.2025 bis 07.06.2025 wegen der abschließenden Asphaltarbeiten die Zu- und Durchfahrt auch zu den Einfahrten nicht mehr möglich ist. Auf meine Nachfrage hin wurde dies nun ein Stück weit relativiert.
Die Anlieger, welche sich im Baustellenbereich befinden, können bis zum schlussendlichen Asphalttermin im Juni weiterhin die Fahrbahn und auch ihre Einfahrten benutzen. An den Einfahrten werden Stahlplatten auslgelegt, sodass das Ein- und Ausfahren normalerweise gewährleistet ist.
Während den Arbeiten kann es aber immer mal wieder zu Beeinträchtigungen der Anlieger bezüglich der Einfahrten und auch der Durchfahrt der Straße kommen, da der Schotter ausgebaut und verschiedene Schichten des Fahrbahnoberbaus eingebracht werden müssen.
Während den finalen Asphaltarbeiten, welche voraussichtlich am 02.06.2025 beginnen und bis einschließlich 07.06.2025 abgeschlossen sein sollen, ist es dann tatsächlich nicht mehr möglich die Fahrbahn und Einfahrten zu benutzen.
Es wird darum gebeten, dass die betroffenen Anwohner das einplanen und ihre Fahrzeuge während den Asphaltarbeiten außerhalb der Straße parken.
Die Anwohner werden mit einem neuen Anschreiben auch nochmals alle informiert.
Sollten Probleme in der Phase der Asphaltarbeiten in Bezug auf die Erreichbarkeit von Pflegediensten o.ä. gesehen werden, bitten wir die Betroffenen, sich ggfls. mit den TeWeMa in Verbindung setzen (06893/809377).
Wir bitten die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen und hoffen noch einmal auf Ihr Verständnis zum Abschluss der Maßnahme!
Fütterungsverbot für Tauben
In den vergangenen Wochen erreichen mich Beschwerden über die Verunreinigung von Grundstücken durch Taubenkot, der offensichtlich nicht von Tieren aus einer Taubenhaltung stammt, sondern dem Grund geschuldet sind, dass wildlebende Tauben durch Fütterung angelockt werden. Die Fütterung dieser Tauben ist aber gem. § 10 der Polizeiverordnung der Gemeinde Mandelbachtal verboten und kann bei Zuwiderhandlung auch mit einem Bußgeld belegt werden. Das Fütterungsverbot umfasst auch das Auslegen von Futter, das von Tauben aufgenommen werden kann.
Sanierung von Gebäuden im Ortskern lohnt sich
Ich habe an dieser Stelle schon mehrfach auf diese Möglichkeit hingewiesen, möchte es aber in unregelmäßigen Abschnitten immer mal wieder tun.
Die Gemeinde Mandelbachtal hat in allen 8 Ortsteilen Sanierungsgebiete ausgewiesen. Gebäudeeigentümer haben dort die Möglichkeit, bei Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an ihren Gebäuden erhöhte steuerliche Abschreibung in Anspruch zu nehmen.
Nach § 7 h und § 10 f Einkommenssteuergesetz (EStG) können Herstellungs- und bestimmte Anschaffungskosten bei Gebäuden in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten steuerlich erhöht abgesetzt werden (bei vermieteten Gebäuden im Jahr der Herstellung und in den folgenden sieben Jahren jeweils bis zu 9 % und in den folgenden vier Jahren jeweils bis zu 7 % der Herstellungskosten; bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden im Kalenderjahr des Abschlusses der Baumaßnahme und in den neun folgenden Kalenderjahren jeweils bis zu 9 %). Dabei muss es sich um durchgeführte Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen i. S. d. § 177 BauGB handeln.
Das Grundstück muss im Sanierungsgebiet gelegen sein und im jeweiligen städtebaulichen Rahmenplan der Gemeinde als modernisierungs-/instandsetzungsbedürftiges Gebäude ausgewiesen sein. Hierbei sind die Möglichkeiten sehr vielfältig. Durch eine Sanierung im Ortskern wird der gesamte Bereich und letztlich auch der Wert der dort gelegenen Immobilien als ganzes gesteigert und natürlich auch der Wohnwert erhöht. Auch für potentielle Käufer kann eine solche Information sehr hilfreich und Entscheidungshilfe sein. Die Leiterin unserer Bauverwaltung, Frau Petra Schößer-Werner, beantwortet Ihre Fragen hierzu sehr gerne. Sie erreichen Sie unter Petra.schoesser-werner@mandelbachtal.de oder unter 06893/809361!