Bekanntmachungsblatt Nr. 45
Sonntag, 1. November 2026 von Carolin Usner-Reinhard, Ortsvorsteherin
Bekanntmachungsblatt Nr. 45
Tolles Ergebnis bei der Haus- und Straßensammlung - herzlichen Dank
In der letzten Woche wurde wieder die Haus- und Straßensammlung des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. durchgeführt.
Hier in Ommersheim wurden wir wieder unterstützt durch Soldaten der 6./FschJgRgt 26 aus Zweibrücken und es konnte wieder ein stattliches Sammelergebnis iHv 2.053,92 € erreicht werden.
Ich darf mich einmal mehr bei meinem Ortratskollegen Gerhard Hartmann für die Organisation bedanken. Ein herzliches Dankeschön geht auch an das ehemalige Ortsratsmitglied Harald Uth, der wieder tatkräftig beim Auszählen unterstützt hat. Und nicht zuletzt ein Dankeschön auch an den OGV Ommersheim, in persona Jürgen Berresheim, der wieder seine Räumlichkeiten als Aufenthaltsmöglichkeit zur Verfügung gestellt hat.
Da die Soldaten auch wieder in Ormesheim unterwegs waren, waren sie im Anschluss an die Sammlung von meiner Ortsvorsteherin-Kollegin aus Ormesheim, Elisabeth Theis, und mir zu einem original saarländischen Mittagessen eingeladen.
Ein herzliches Dankeschön an alle, die diese gute Aktion wieder unterstützt haben!
Fördergemeinschaft streicht die Fassade des Weiherhäuschens
In den vergangene Tagen haben Mitglieder der Fördergemeinschaft Gangelbrunnen der Fassade der Weihergastronomie einen neuen Anstrich verpasst! In Absprache mit der Pächterin Yasmin Williams erstrahlt das Haus nun in einem hellen Beige kombiniert mit Grüntönen.
Im kommenden Jahr soll sich dann auch noch der Rückseite angenommen werden. Hier muss aber wohl erst eine entsprechende Dämmung fachmännisch angebracht werden.
Ich darf mich an dieser Stelle bei der Fördergemeinschaft schon herzlich für Ihre Arbeit bedanken! Nicht nur am Haus, sondern in der gesamten Anlage unterstützen sie ganzjährig den Bauhof der Gemeinde bei der Pflege. Die aktiven Mitglieder werden dabei immer weniger und der Verein kann immer neue Helfer gebrauchen, die tatkräftig mit anpacken. Wer helfen will, kann sich einfach samstagsmorgens bei den Mitgliedern melden. Sie treffen sich jeweils in ihren Räumlichkeiten im Keller der Weihergastronomie (Eingang neben dem Biergarten links durch die Einfahrt).
St. Martin in Ommersheim
Am 11.11. finden in Ommersheim wieder die Feierlichkeiten zu St. Martin statt. Los gehts in der Kirche um 17.15 Uhr, gestaltet durch die Kinder der Kita Arche Noah. Der gemeinsame Umzug führt dann vors Feuerwehrgerätehaus, wo das große Martinsfeuer durch die Jugendfeuerwehr und ihre Betreuer angezündet wird.
Auch in diesem Jahr stehen für alle Kindergartenkinder der beiden Kitas wie auch die Ommersheimer Grundschulkinder Brezeln bereit. Die Bons dazu wurden den Kindern über die Leitungen bereits ausgeteilt.
In der Feuerwehr werden auch wieder, u.a. durch die Eltern der Grundschulkinder, Punsch, Glühwein und kalte Getränke angeboten, Franz Port steht wieder am Würstchengrill bereit!
Aus organisatorischen und nachhaltigen Gründen, wird, wie in den Jahren zuvor darum gebeten, für Punsch und Glühwein eigene Gefäße mit zu bringen!
Verkehrsrechtliche Maßnahmen im Bereich der L 107 und der Ensheimer Straße – aktuelle Entwicklung
Die Verkehrssituation an der L 107 (Saarbrückerstraße) Ortsausgang Richtung Ensheim beschäftigt Behörden und Bürger bereits seit längerer Zeit. Der Ursprung der Debatte liegt schon einige Jahre zurück: Ausgangspunkt war der Wunsch aus der Bevölkerung, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der L 107 im Bereich des Ortsausgangs bis zum Brückchen auf 50 km/h zu reduzieren.
In der Folge wurden verschiedene Lösungsansätze geprüft. Zunächst prüfte das Ordnungsamt der Gemeinde die rechtliche Machbarkeit, das Ortsschild weiter nach vorn zu versetzen.
Da dies rechtlich nicht möglich war, wurde beim für Landstraßen zuständigen Saarpfalz-Kreis eine Reduzierung auf 50 km/h beantragt. Auch dies war aufgrund rechtlicher Rahmenbedingungen nicht umsetzbar.
Daraufhin wurde allerdings die aktuelle Verkehrsregelung an der Brücke eingeführt, um die Ein- und Ausfahrsituation zu verbessern. Diese Maßnahme stieß berechtigt auf deutliche Kritik aus der Anliegerschaft, die ich auch an die zuständigen Behörden jeweils weitergeleitet habe.
Zuletzt kam es nun zu einer erneuten Beschwerdelage. Hierbei wurde konkret darauf hingewiesen, dass die erforderlichen Sichtfelder an der Ausfahrt nicht eingehalten werden können und es wurde wiederum eingefordert, die Geschwindigkeit auf 50 km/h bis nach der Einfahrt zur Brücke zu reduzieren.
Aufgrund dieses Hinweises wurde die Situation nun nochmals durch die zuständigen Behörden einer sehr gründlichen und umfassenden Prüfung unter Abwägung aller Argumente unterzogen.
Das Ergebnis dieser eingehenden Fachprüfung ist nun so tragisch wie auch eindeutig: Die erforderlichen Sichtfelder an der Zufahrt zum Nußweilerhof können weder bei einer Geschwindigkeit von 70 km/h noch bei 50 km/h rechtlich und tatsächlich eingehalten werden. Ein verkehrssicheres Einfädeln auf die L 107 ist an dieser Stelle dauerhaft nicht darstellbar, da selbst bei Tempo 50 der Raum für ein sicheres Einsehen der Strecke fehlt.
Zudem wurde bei dieser umfassenden Prüfung festgestellt, dass es sich bei dieser Zufahrt (dem Brückchen) rein rechtlich nicht um eine Straße handelt, sondern um einen unbenannten Weg auf einem Grundstück der Gemeinde. Für eine rechtmäßige Anbindung an die L 107 müsste die Gemeinde den Weg als offizielle Straße widmen und einen gesonderten Antrag beim Landesbetrieb zur Anbindung an die Landstraße stellen, was aufgrund der nahezu nicht herstellbaren Sichtverhältnisse jedoch wenig Aussicht auf Erfolg hat.
Insofern wird nun eine einschneidende Änderung der Gesamtsituation durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde angeordnet werden:
Die Einfahrt/Ausfahrt von der Brücke auf die L 107 wird zeitnah mittels Verlängerung der Leitplanke vollständig geschlossen.
Um den veränderten Verkehrsfluss aufzufangen und die jederzeitige, ungehinderte Durchfahrt (insbesondere auch für Rettungs- und Entsorgungsfahrzeuge) in der Ensheimerstraße zu gewährleisten, wird die Gemeinde als Straßeneigenerin eine entsprechende Parkregelung veranlassen. Zudem hat der Saarpfalzkreis zugesagt, öfter den fließenden Verkehr an dieser Stelle zu kontrollieren.
Gleichzeitig will ich die zumindest die theoretische Chance auf Widmung zur Straße der Straße am Brückchen und deren Anbindung nicht ganz unversucht lassen. Allerdings werden dazu u.a. auch Eigentumsverhältnisse an Grundstücken eine Rolle spielen, so dass ich keine schnelle Lösung in Aussicht stellen kann.
Ich bin mir bewusst, dass diese finale Maßnahme wahrscheinlich für alle Betroffenen äußerst unbefriedigend ist. An der Entwicklung zeigt sich aber, dass verkehrsrechtliche Anpassungen oft komplexe und nicht erwartbare Wechselwirkungen nach sich ziehen können.